Die Corona - Fallzahlen sinken weiter, auch in Siegen-Wittgenstein.
Der Übungsbetrieb ist nun auch in den Städtischen Turnhallen wieder erlaubt.
Welche Abteilung den Übungsbetrieb wieder aufnimmt erfahrt ihr von den Übungsleitern*innen.
Folgendes ist zu beachten:
In geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios mit Negativtestnachwies (nicht älter als 48 Stunden) oder Impfnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit (Anwesenheitsliste) die Ausübung von
1.Kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand (1,5 Meter) mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining)
2. Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen (incl. der Übungsleiter
Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis nach der Coronaschutzverordnung ausgenommen.